Grunderwerbsteuer – Politikberatung für Unternehmen, Verbände & Institutionen

FinTax policy advice – Public Affairs Agentur aus Berlin

Grunderwerbsteuer verstehen.
Reformen einordnen.
Interessen wahren.

Die Grunderwerbsteuer steht seit Jahren im Zentrum politischer Reformdiskussionen – zwischen fiskalischen Interessen der Länder, wohnungspolitischen Zielsetzungen und den Investitionserfordernissen der Wirtschaft. Ob Steuersätze, Share Deals, Freibeträge oder strukturelle Anpassungen: Die Rahmenbedingungen verändern sich stetig und haben erhebliche Auswirkungen auf den Immobilien- und Investitionsstandort Deutschland.

Wir von FinTax policy advice unterstützen Sie dabei, politische und rechtliche Entwicklungen zur Grunderwerbsteuer frühzeitig zu erkennen, präzise zu bewerten und strategisch zu adressieren.

 

Grunderwerbsteuer im Fokus – für mehr Investitionsspielräume

Die Grunderwerbsteuer ist ein zentrales Element der Finanzpolitik der Länder und ein entscheidender Faktor für Investitionen in Grundstücke, Immobilien, Wohnungsbau und gewerbliche Projekte. Ihre Ausgestaltung beeinflusst Standortentscheidungen, Projektkalkulationen und Marktbewegungen unmittelbar.

Unsere Analyse schafft Orientierung in diesem politisch und rechtlich dynamischen Umfeld – mit Fokus auf:

  • Reformvorschläge zu Share Deals, Freibetragsmodellen und strukturellen Anpassungen
  • Gesetzentwürfe und Initiativen auf Bundes- und Länderebene
  • Verwaltungspraxis und Vollzugsvereinfachungen
  • Koalitionsvereinbarungen, politische Leitlinien und Fraktionsinitiativen
  • Expertengremien, Fachanhörungen und Konsultationsverfahren
  • Kontroversen zwischen fiskalischen Interessen, wohnungspolitischen Zielen und Investitionsanreizen

Relevante Themen der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer befindet sich in einem tiefgreifenden Reformprozess. Politische Initiativen auf Bundes- und Länderebene, gerichtliche Entscheidungen sowie strukturelle Veränderungen im Gesellschaftsrecht verändern die Rahmenbedingungen seit Jahren deutlich. Im Zentrum stehen dabei die Eindämmung von Gestaltungen, die Stärkung der fiskalischen Basis der Bundesländer und die Schaffung von Investitionsanreizen – insbesondere im Wohnungsbau.

1. Meilensteine der letzten Jahre – was bisher geschah

Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BGBl. I 2021, S. 986) wurde ein Kernanliegen der Länder umgesetzt: die Begrenzung steuerfreier Übertragungen von Anteilen  an grundbesitzenden Gesellschaften („Share Deals“), u. a. durch eine Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 % auf 90 %, die Verlängerung der Haltefristen auf zehn Jahre sowie die Einführung zusätzlicher Ergänzungstatbestände.

Auswirkungen des MoPeG

Die Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, BGBl. I 2021, S. 3436)  – insbesondere zur Rechtsfähigkeit und Strukturierung von Personengesellschaften – wirken unmittelbar auf die Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes. 

 

Um den Übergang zum neuen Gesellschaftsrecht abzusichern und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit dem Kreditzweitmarktfördergesetz (BGBl. 2023 I Nr. 411 vom 29.12.2023) erste anlassbezogene Anpassungen im Grunderwerbsteuergesetz vorgenommen, insbesondere durch Schaffung einer Übergangsregelung, die aber nur bis zum 31.12.2026 gilt. Hierfür muss zeitnah eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

2. Reformmodelle und Diskussionsentwürfe – Blick in die Zukunft

Neben gesetzlichen Änderungen prägen auch fachpolitische Diskussionsprozesse die Steuerpolitik:

  • Modernisierungsmodell für das Grunderwerbsteuerrecht (GrESt-MoMo) des Arbeitskreis GrESt, Sächsischer Steuerkreis
    Dieses Modell zielt auf eine systematische Vereinfachung, die Schließung von Gestaltungslücken, die Beseitigung von Doppelbelastungen und eine Neustrukturierung der Konzernklausel.

  • Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes des BMF
    Der Entwurf sieht u. a. vor:
    • Einführung einer Erwerbergruppenregelung 
    • Neustrukturierung der Steuerbefreiungstatbestände 
    • Länderöffnungsklausel zur Gestaltung von Entlastungen (z. B. für selbstgenutztes Wohneigentum)
    • Anpassung an das neue Personengesellschaftsrecht

  • Entlastungsmodelle für Erstkäufer
    In Bund und Ländern wird über Freibeträge und begünstigte Erwerbe diskutiert, um bei anhaltend hohen Kaufpreisen die Höhe der Gesamtbelastung beim Immobilienkauf einzudämmen, dadurch den Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern und Investitionen im Wohnungsbau zu stärken.

3. Einordnung

Diese Entwicklungen zeigen: Die Grunderwerbsteuer befindet sich in einer Phase tiefgreifender Neujustierung. Zwischen fiskalischen Interessen, steuerpolitischer Steuerungswirkung und Investitionsanreizen muss ein neues regulatorisches Gleichgewicht entstehen. Für Unternehmen, institutionelle Investoren und Verbände ist es entscheidend, Reformprozesse frühzeitig zu verfolgen und strategisch zu begleiten.

Was Sie von uns erhalten für Ihre erfolgreiche Positionierung in der Grunderwerbsteuerpolitik

Unsere steuerpolitische Beratung schafft Orientierung, stärkt Ihre Position gegenüber Politik und Verwaltung und sichert die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Wir unterstützen Sie dabei, grunderwerbsteuerpolitische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen fundiert zu bewerten und Ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Unsere Leistungen im Rahmen der steuerpolitischen Beratung:

Kontakt & Beratung

Sie möchten wissen, welche grunderwerbsteuerpolitischen Entwicklungen auf Ihr Unternehmen oder Ihre Branche wirken – und wie Sie darauf reagieren können?

Sprechen Sie mit uns. Wir analysieren. Wir bewerten. Wir argumentieren. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Interessen vertreten – fundiert, verständlich und strategisch.